20.07.2022

Prämienzahlung in der medizinischen Personalüberlassung

Zugelassene Krankenhäuser, die im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 besonders durch die vollstationäre Behandlung von Patientinnen und Patienten mit dem Coronavirus belastet waren, haben gemäß § 26e Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) einen Anspruch auf eine Auszahlung aus Bundesmitteln für einen Pflegebonus an Pflegekräfte. Laut Gesetzgeber sollen auch explizit Zeit­arbeits­kräfte in der Krankenpflege vom Bonus profitieren können.

Quelle https://www.personaldienstleister.de/corona-praemie-krankenpflege